Bochum

Bochum ist eine Stadt im Ruhr­ge­biet in Nord­rhein-West­fa­len und bekannt für ihre indus­tri­el­le Ver­gan­gen­heit, ins­be­son­de­re im Berg­bau und der Stahl­pro­duk­ti­on. Heu­te hat sich Bochum zu einem moder­nen Wis­sen­schafts- und Kul­tur­stand­ort ent­wi­ckelt, mit der Ruhr-Uni­ver­si­tät und zahl­rei­chen Thea­tern, Muse­en und Musik­ver­an­stal­tun­gen. Die Stadt bie­tet eine leben­di­ge Mischung aus urba­nem Leben und grü­nen Erho­lungs­flä­chen, wie dem Kem­n­ader See. Zudem ist Bochum Hei­mat des berühm­ten Musi­cals Star­light Express, das seit Jahr­zehn­ten Besu­cher begeis­tert.

  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    8. Dezember @ 09:00 10. Dezember @ 18:00 CET

    Individual- und Kollektivrecht erleben und verstehen

    In kaum einem ande­ren Rechts­ge­biet gibt es so vie­le Ände­run­gen wie im Arbeits­recht. Hin­zu kommt, dass das Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht in wei­ten Tei­len Rich­ter­recht ist.

    Dem­entspre­chend ist die Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts rich­tungs­wei­send für das gesam­te Arbeits­recht. Im Rah­men die­ses Semi­nars wird Ihr arbeits- und betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­ches Grund­wis­sen anhand der neu­es­ten Ände­run­gen und Recht­spre­chun­gen im indi­vi­du­el­len und kol­lek­ti­ven Arbeits­recht aktua­li­siert und erwei­tert. Die Schu­lung ver­setzt Sie in die Lage, betrieb­li­chen All­tags­pro­ble­men aktu­ell begeg­nen zu kön­nen. Das Semi­nar wen­det sich haupt­säch­lich an Betriebs­rä­te mit Grund­kennt­nis­sen im Arbeits­recht.

    1. Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht

    Arbeits­markt­re­for­men; All­ge­mei­nes Gleich­be­hand­lungs­ge­setz; Eltern­geld und Eltern­zeit; Ände­run­gen im Kün­di­gungs­recht; Ände­run­gen im Teil­zeit- und Befris­tungs­recht; Aus­wir­kun­gen auf die betrieb­li­che Pra­xis

    2. Ausblick auf geplante Gesetzesänderungen

    aktu­el­le Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben; Ten­den­zen in der Gesetz­ge­bung

    3. Aktuelle Rechtssprechung zum Arbeitsrecht

    aktu­el­le Recht­spre­chung zum Arbeits­recht; aktu­el­le Recht­spre­chung zum BetrVG; Fol­gen für die betrieb­li­che Pra­xis

    4. Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

    Güte- und Kam­mer­ter­min, Ver­fah­rens­grund­sät­ze; Urteils- und Beschluss­ver­fah­ren; Instanz­ent­zug und Rechts­mit­tel

    5. Besuch der Arbeitsgerichtsbarkeit

    Teil­nah­me an einer Ver­hand­lung eines Arbeits­ge­richts (ggf. Bun­des­ar­beits­ge­richt) mit Bespre­chung des Streit­stan­des (soweit geeig­ne­te Ver­hand­lungs­ter­mi­ne anbe­raumt sind)

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  • AR3 — Arbeitsrecht Teil 3 (kompakt)

    AR3 — Arbeitsrecht Teil 3 (kompakt)

    17. November @ 09:00 19. November @ 18:00 CET

    Vertiefung und Anwendung in der Praxis

    Der Schwer­punkt die­ses Semi­nars liegt in der anschau­li­chen Dar­stel­lung des Zusam­men­spiels von kol­lek­ti­ven und indi­vi­du­al­recht­li­chen Vor­schrif­ten.

    Sie wer­den anhand aktu­el­ler Ent­schei­dun­gen mit den kom­ple­xen Vor­schrif­ten des Arbeits­rechts ver­traut gemacht. Fall­be­zo­gen wer­den die Geset­zes­än­de­run­gen und die neu­es­te Recht­spre­chung ver­tie­fend erläu­tert und kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die betrieb­li­che Pra­xis gege­ben. Einen wei­te­ren Schwer­punkt bil­det der Besuch einer Arbeits­ge­richts­ver­hand­lung, wobei Sie zuvor mit dem Streit­stand und den jewei­li­gen Argu­men­ten ver­traut gemacht wer­den. Im Anschluss an die Ver­hand­lung wer­den die ein­zel­nen Ent­schei­dun­gen erläu­tert und auf­ge­ar­bei­tet.

    1. Rechtsfragen zum Tarifvertrag

    Inhalt und Gel­tung von Tarif­ver­trä­gen; Tarif­ver­trä­ge und nicht tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men; Aus­tritt aus dem Arbeit­ge­ber­ver­band; Anleh­nung an den Tarif­ver­trag; Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten des Betriebs­ra­tes

    2. Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei den indivduellen Arbeitsbedingungen

    Ver­hält­nis zwi­schen Arbeits­ver­trag und Betriebs­ver­ein­ba­rung; Güns­tig­keits­prin­zip; Tarif­vor­be­halt

    3. Besondere arbeitsvertragliche Vereinbarungen

    Gesamt­zu­sa­ge; arbeits­ver­trag­li­che Ein­heits­re­ge­lung; betrieb­li­che Übung; Ver­än­de­rung, Kün­di­gung, Anpas­sung

    4. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Umwandlung

    Fol­gen der Umwand­lung für den Arbeits­ver­trag; Schick­sal des Tarif­ver­tra­ges; Über­gang des Arbeits­ver­hält­nis­ses; Wider­spruch des Mit­ar­bei­ters; Hand­lungs­mög­lich­kei­ten des Betriebs­ra­tes; Über­gangs­man­dat des Betriebs­rats

    5. Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

    Recht­spre­chung zur Kün­di­gung; Arbeits­ent­gelt; Teil­zeit und Befris­tung; Betriebs­über­gang

    6. Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung

    Auf­bau der Arbeits­ge­richts­bar­keit; Grund­sät­ze des arbeits­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens; Dar­stel­lung des Streit­stan­des und der Rechts­stand­punk­te; Besuch einer Ver­hand­lung; abschlie­ßen­de Fall­wür­di­gung

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  • BR3 — Betriebsverfassungsrecht Teil 3 (kompakt)

    BR3 — Betriebsverfassungsrecht Teil 3 (kompakt)

    3. November @ 09:00 5. November @ 18:00 CET

    Vertiefung und Anwendung in der Praxis

    Sozia­le Ange­le­gen­hei­ten, die Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen sowie die Berück­sich­ti­gung der wirt­schaft­li­chen Belan­ge bil­den die Kern­be­rei­che die­ser Schu­lung.

    Von der Ord­nung des Betrie­bes über Rechts­fra­gen zur Arbeits­zeit und der betrieb­li­chen Lohn­ge­stal­tung bis hin zur Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung wer­den mit­be­stim­mungs­pflich­ti­ge Tat­be­stän­de pra­xis­nah und ver­ständ­lich dar­ge­stellt. Einen wei­te­ren Schwer­punkt bil­det die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses unter Ein­be­zie­hung des Betriebs­ra­tes. Hier erhal­ten die Teil­neh­mer einen ver­tief­ten Ein­blick in die unter­schied­li­chen For­men der Kün­di­gung und deren Alter­na­ti­ven. Das Semi­nar wen­det sich an alle Betriebs­rä­te, die ihre betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Kennt­nis­se und Erfah­run­gen auf­fri­schen und unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Recht­spre­chung ver­tie­fen wol­len.

    1. Soziale Angelegenheiten

    Mit­be­stim­mung bei der Arbeits­zeit, Überstunden/Kurzarbeit, Urlaub, Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung, Gesund­heits­schutz

    2. Betriebsvereinbarung/ Regelungsabrede

    Inhal­te; Nach­wir­kung; Gel­tungs­be­reich; Rege­lungs­sper­re des § 77 Abs. 3 BetrVG

    3. Sachverständige im Betrieb

    4. Betriebsänderung

    die ein­zel­nen Tat­be­stän­de des § 111 BetrVG; Aus­kunfts­pflich­ten; Infor­ma­ti­ons­rech­te

    5. Beendigung von Arbeitsverhältnissen

    Über­blick über das Kün­di­gungs­recht; per­so­nen­ver­hal­tens- und betriebs­be­ding­te Kün­di­gung; Auf­he­bungs­ver­trag; Anfech­tung

    6. Mitbestimmung bei Kündigungen

    Anhö­rungs­ver­fah­ren; Zustim­mung, Wider­spruch und Beden­ken; Form- und Ver­fah­rens­feh­ler; Kün­di­gung von Betriebs­rats­mit­glie­dern

    7. Wirtschaftliche Angelegenheiten

    8. Durch­set­zung von Infor­ma­ti­ons- und Mit­be­stim­mungs­rech­ten

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  • WG1 — Wirtschaftliche Grundlagen Teil 1

    WG1 — Wirtschaftliche Grundlagen Teil 1

    27. Oktober @ 09:00 29. Oktober @ 18:00 CET

    Praxisbezogene Einführung

    Grund­kennt­nis­se über wirt­schaft­li­che Zusam­men­hän­ge sind für die Arbeit im Betriebs­rat von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Dazu bedient sich der Betriebs­rat in Unter­neh­men mit mehr als 100 Arbeit­neh­mern der Unter­stüt­zung durch den Wirt­schafts­aus­schuss.

    In Unter­neh­men mit weni­ger als 100 Arbeit­neh­mern holt der Betriebs­rat die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen selbst ein und wer­tet die­se für sei­ne Tätig­keit aus. Wer ist der rich­ti­ge Ansprech­part­ner zur Beant­wor­tung wirt­schaft­li­cher Fra­gen? Auf wel­che Infor­ma­tio­nen hat der Betriebsrat/ der Wirt­schafts­aus­schuss Anspruch? Nur wer sich mit den Begrif­fen und wirt­schaft­li­chen Zusam­men­hän­gen aus­kennt und mit gelie­fer­ten Kenn­zah­len umzu­ge­hen weiß, wird als Gesprächs­part­ner ernst genom­men. Die­ses Semi­nar ver­mit­telt Ihnen die Grund­kennt­nis­se, wel­che Sie zum effek­ti­ven Umgang in wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten benö­ti­gen. Von den betriebs­wirt­schaft­li­chen Grund­be­grif­fen bis hin zur Bil­dung und Orga­ni­sa­ti­on eines Wirt­schafts­aus­schus­ses oder der wirt­schaft­li­chen Bewer­tung im Betriebs­rat wer­den Ihnen alle not­wen­di­gen The­men anhand prak­ti­scher Fall­bei­spie­le erläu­tert. Das Semi­nar wen­det sich sowohl an neue und wie­der­ge­wähl­te Betriebs­rä­te und deren Mit­glie­der sowie, sofern vor­han­den, an Mit­glie­der des Wirt­schafts­aus­schus­ses. Die Teil­nah­me ist auch für Mit­glie­der der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung und der JAV zu emp­feh­len.

    1. Wirtschaftliche Grundbegriffe

    Betrieb, Unter­neh­men, Kon­zern; Unter­neh­mens­for­men; Umsatz, Erlös, Gewinn, Auf­wand, Ver­mö­gen etc.; Abschrei­bun­gen, Zuschrei­bun­gen

    2. Rechtliche und gesellschaftliche Grundlagen des Wirtschaftens

    betriebs­wirt­schaft­li­che Infor­ma­ti­ons­quel­len; Ein­füh­rung in das betrieb­li­che Rech­nungs­we­sen (intern/extern); recht­li­che Grund­la­gen des Jah­res­ab­schlus­ses und des Geschäfts­be­richts; Auf­bau und Glie­de­rung der Bilanz; Auf­bau und Posi­tio­nen in der Gewinn-und-Ver­lust-Rech­nung (GuV)

    3. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten

    das Pro­duk­ti­ons­pro­gramm; Ratio­na­li­sie­rungs­vor­ha­ben; Fabri­ka­ti­ons- und Arbeits­me­tho­den; Ein­schrän­kung und Still­le­gung von Betrie­ben; Ver­le­gung von Betrie­ben; Ver­än­de­run­gen der Orga­ni­sa­ti­ons­form; Ände­run­gen der Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on

    4. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

    Infor­ma­ti­ons­rech­te und ‑pflich­ten; Errich­tung des Wirt­schafts­aus­schus­ses; Rech­te und Pflich­ten der Mit­glie­der; Auf­ga­ben des Wirt­schafts­aus­schus­ses und/oder des Betriebs­rats; Geheim­hal­tungs­pflich­ten; Haf­tungs­ri­si­ko; Grund­la­gen der Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on

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  • Rechtssichere Protokoll- und Schriftführung

    Rechtssichere Protokoll- und Schriftführung

    6. Oktober @ 09:00 8. Oktober @ 18:00 CEST

    Rechtssicher formulieren

    Auch wenn sich die Wil­lens­bil­dung des Betriebs­ra­tes inner­halb der Sit­zun­gen voll­zieht, bedarf die wirk­sa­me Umset­zung von Beschlüs­sen der schrift­li­chen Aus­fer­ti­gung.

    Dabei tau­chen häu­fig Pro­ble­me auf, die sogar bis hin zur Nich­tig­keit eines Beschlus­ses füh­ren kön­nen. Aber auch im Vor­feld sol­cher Beschlüs­se ist häu­fig ein for­ma­ler Schrift­wech­sel mit dem Arbeit­ge­ber oder betriebs­exter­nen Per­so­nen und Behör­den erfor­der­lich. Das Semi­nar rich­tet sich ins­be­son­de­re an alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, wel­che im Rah­men ihrer Betriebs­rats­tä­tig­keit mit der ver­ant­wor­tungs­vol­len Auf­ga­be der Schrift­füh­rung betraut sind.

    1. Die Betriebsratssitzung

    Ein­la­dung zur Sit­zung; Inhal­te der Tages­ord­nung; effek­ti­ve und rechts­si­che­re Sit­zungs­nie­der­schrift

    2. Schriftwechsel in personellen Angelegenheiten

    Zustim­mungs­ver­wei­ge­rung gem. § 99 Abs. 2 BetrVG; Wider­sprü­che und Beden­ken äußern im Fal­le der Kün­di­gung; beglei­ten­de Schrei­ben

    3. Schriftwechsel bei Mitbestimmungs-/ Informationsrecht

    geziel­te Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung; Abmah­nung des Arbeit­ge­bers; das Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren; Ein­lei­tung eines Eini­gungs­stel­len- und Beschluss­ver­fah­rens

    4. Das Beschwerdeverfahren

    Auf­nah­me einer Mit­ar­bei­ter­be­schwer­de; Zwi­schen­be­scheid an den Arbeit­neh­mer; Kor­re­spon­denz mit dem Arbeit­ge­ber

    5. Der Schriftwechsel in wirtschaftlichen Angelegenheiten

    Ein­la­dung zur Sit­zung; Schrift­wech­sel des WA

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  • AR2 — Arbeitsrecht Teil 2 (kompakt)

    AR2 — Arbeitsrecht Teil 2 (kompakt)

    25. September @ 09:00 18:00 CEST

    Arbeitsrecht für Fortgeschrittene

    In die­sem Semi­nar wer­den neben den wich­tigs­ten arbeits­recht­li­chen Schutz­vor­schrif­ten die ele­men­ta­ren Fra­gen zur Kün­di­gung und zum Kün­di­gungs­schutz pra­xis­nah dar­ge­stellt und erläu­tert.

    Da die Kün­di­gung immer häu­fi­ger als Mit­tel zum Per­so­nal­ab­bau genutzt wird, ist die Kennt­nis die­ser Mate­rie für jeden enga­gier­ten Betriebs­rat von unver­zicht­ba­rer Bedeu­tung. Sie wer­den anhand aktu­el­ler Fäl­le und Urtei­le mit den typi­schen Pro­ble­men beim Per­so­nal­ab­bau ver­traut gemacht. Im Übri­gen wer­den Ihnen Alter­na­ti­ven zur Kün­di­gung sowie deren Chan­cen und Risi­ken anschau­lich auf­ge­zeigt. Schließ­lich wer­den den Teil­neh­mern die Grund­sät­ze des Zeug­nis­rechts ver­mit­telt. Das Semi­nar wen­det sich sowohl an Betriebs­rä­te, Ver­trau­ens­leu­te und Mit­ar­bei­ter der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung als auch an Mit­ar­bei­ter der Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung.

    1. Überwachungspflichten des Betriebsrates

    bzgl. der Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen, Arbeits­schutz und Gesund­heits­för­de­rung; Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall; Urlaub; Arbeits­zeit; Anspruch auf Teil­zeit­ar­beit; Ver­set­zung und Direk­ti­ons­recht

    2. Alternativen zur Kündigung

    Auf­he­bungs­ver­trag, Abwick­lungs­ver­trag; Anfech­tung; Befris­tung

    3. Kündigung

    Form­erfor­der­nis und Nach­weis­ge­setz; typi­sche Inhal­te von Arbeits­ver­trä­gen; Klau­seln im Arbeits­ver­trag und deren Bedeu­tung; befris­te­ter Arbeits­ver­trag; Teil­zeit­ar­beits­ver­trag

    4. Kündigungsschutz

    all­ge­mei­ner Kün­di­gungs­schutz nach dem KSchG; per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung; ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung; betriebs­be­ding­te Kün­di­gung; beson­de­rer Kün­di­gungs­schutz bestimm­ter Arbeit­neh­mer­grup­pen

    5. Die Beteiligung des Betriebsrates bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Anhö­rungs­ver­fah­ren; Wider­spruch, Beden­ken, Zustim­mung; Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan

    6. Der Kündigungsschutzprozess

    Kün­di­gungs­schutz­kla­ge; Wei­ter­be­schäf­ti­gungs­an­spruch; Abfin­dun­gen; Ver­hand­lung, Urteil/Vergleich

    7. Das Arbeitszeugnis

    Zwi­schen- und End­zeug­nis; das qua­li­fi­zier­te Zeug­nis; Zeug­nis­grund­sät­ze; Zeug­nis­spra­che; Rechts­schutz

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  • BR2 — Betriebsverfassungsrecht Teil 2 (kompakt)

    BR2 — Betriebsverfassungsrecht Teil 2 (kompakt)

    8. September @ 09:00 10. September @ 18:00 CEST

    Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene

    Im Rah­men die­ses Semi­nars wer­den die mit­be­stim­mungs­recht­li­chen Vor­schrif­ten des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes dar­ge­stellt und erläu­tert. Neben einer umfas­sen­den Behand­lung der Ein­stel­lung wer­den Ein- und Umgrup­pie­rungs­fra­gen eben­so erläu­tert wie Fra­gen zur Ver­set­zung.

    Dar­über hin­aus erhal­ten Sie einen umfas­sen­den Ein­blick in die Mit­be­stim­mung bei der Kün­di­gung. Wei­ter­hin wer­den die Grund­zü­ge der erzwing­ba­ren Mit­be­stim­mung und der wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten erläu­tert. Das Semi­nar wen­det sich an alle Betriebs­rä­te, die ihre Grund­kennt­nis­se zum Betriebs­ver­fas­sungs­recht nach­hal­tig und pra­xis­nah anhand aktu­el­ler Fall­bei­spie­le und Gerichts­ur­tei­le erwei­tern wol­len.

    1. Rechtsfragen um die Einstellung

    Per­so­nal­pla­nung; Aus­wahl­richt­li­ni­en; inter­ne Stel­len­aus­schrei­bung; Per­so­nal­fra­ge­bo­gen; Vor­stel­lungs­ge­spräch: zulässige/unzulässige Fra­gen

    2. Personelle Einzelmassnahmen

    Ein­stel­lung, Ein- und Umgrup­pie­rung, Ver­set­zung; Zustim­mungs­ver­wei­ge­rung des Betriebs­rats; arbeits­ge­richt­li­ches Zustim­mungs­er­set­zungs­ver­fah­ren; vor­läu­fi­ge per­so­nel­le Ein­zel­maß­nah­men

    3. Soziale Angelegenheiten

    Grund­sät­ze der erzwing­ba­ren Mit­be­stim­mung; Rege­lungs­ab­re­de und Betriebs­ver­ein­ba­rung; Rege­lungs­sper­re des § 77 Abs. 3 BetrVG; Über­blick über die Mit­be­stim­mungs­tat­be­stän­de

    4. Wirtschaftliche Angelegenheiten

    Wirt­schafts­aus­schuss: Bil­dung und Zusam­men­set­zung; Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen von Wirt­schafts­aus­schuss und Betriebs­rat; Aus­kunfts­pflich­ten und Infor­ma­ti­ons­an­spruch des Wirt­schafts­aus­schus­ses

    5. Mitbestimmung bei der Kündigung

    Anhö­rungs­ver­fah­ren nach § 102 BetrVG Zustim­mung; Wider­spruch und Beden­ken; die häu­figs­ten Form- und Ver­fah­rens­feh­ler

    6. Durchsetzung von Informations- und Mitbestimmung

    Eini­gungs­stel­len­ver­fah­ren; arbeits­ge­richt­li­ches Beschluss­ver­fah­ren; Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren; Straf­ver­fah­ren

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  • AR1 — Arbeitsrecht Teil 1 (kompakt)

    AR1 — Arbeitsrecht Teil 1 (kompakt)

    18. August @ 09:00 20. August @ 18:00 CEST

    Praxisbezogene Einführung

    Eine soli­de Kennt­nis der arbeits­recht­li­chen Grund­be­grif­fe und der wesent­li­chen arbeits­recht­li­chen Geset­zes­wer­ke ist die Grund­vor­aus­set­zung für eine erfolg­rei­che und nach­hal­ti­ge Betriebs­rats­ar­beit.

    Denn es gehört zu den all­ge­mei­nen Auf­ga­ben des Betriebs­rats, die Ein­hal­tung der arbeits­recht­li­chen Vor­schrif­ten durch den Arbeit­ge­ber zu über­wa­chen. Im Zen­trum die­ses Semi­nars steht die pra­xis­na­he Erar­bei­tung des arbeits­recht­li­chen Hand­werks­zeugs für die täg­li­che Betriebs­rats­ar­beit. Neben den Grund­fra­gen rund um den Arbeits­ver­trag und den Rech­ten und Pflich­ten im Arbeits­recht ler­nen Sie auch die wich­tigs­ten arbeits­recht­li­chen Geset­ze ken­nen. Das Semi­nar wen­det sich an Betriebs­rä­te, die bis­her noch über kei­ne oder nur gerin­ge Kennt­nis­se im Arbeits­recht ver­fü­gen (ins­be­son­de­re neu­ge­wähl­te Betriebs­rats- und Ersatz­mit­glie­der) und einen Ein­blick in das Arbeits­recht erhal­ten wol­len.

    1. Grundbegriffe des Arbeitsrechts

    Arbei­ter, Ange­stell­ter, außer­ta­rif­li­cher und lei­ten­der Ange­stell­ter, frei­er Mit­ar­bei­ter; Arbeits­ver­trag: Rech­te und Pflich­ten; indi­vi­du­el­les und kol­lek­ti­ves Arbeits­recht

    2. Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Per­so­nal­fra­ge­bo­gen und Ein­stel­lungs­ge­spräch; Fra­ge­recht des Arbeit­ge­bers; Per­sön­lich­keits­recht und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten; Bewer­bungs­kos­ten

    3. Rechtsfragen um den Arbeitsvertrag

    Form­erfor­der­nis und Nach­weis­ge­setz; typi­sche Inhal­te von Arbeits­ver­trä­gen; Klau­seln im Arbeits­ver­trag und deren Bedeu­tung; befris­te­ter Arbeits­ver­trag; Teil­zeit­ar­beits­ver­trag

    4. Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht

    Haupt­leis­tungs­pflich­ten; Neben­leis­tungs­pflich­ten; Direk­ti­ons­recht und sei­ne Gren­zen; Haf­tungs­fra­gen und Scha­dens­er­satz; Sank­tio­nen bei Ver­trags­ver­let­zun­gen

    5. Wesentliche arbeitsrechtliche Regelungen

    Arbeits­zeit­ge­setz; Mut­ter­schutz­ge­setz; Schwer­be­hin­der­ten­recht; Kün­di­gungs­schutz­ge­setz; Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz; Tarif­ver­trags­ge­setz

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  • BR1 — Betriebsverfassungsrecht Teil 1 (kompakt)

    BR1 — Betriebsverfassungsrecht Teil 1 (kompakt)

    14. Juli @ 09:00 17. Juli @ 18:00 CEST

    In die­sem Semi­nar bekom­men Sie einen kom­pak­ten Über­blick über das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz. Ziel des Semi­nars ist es, die Teil­neh­mer in die Lage zu ver­set­zen, die täg­li­che Betriebs­rats­ar­beit pro­blem­be­wusst und lösungs­ori­en­tiert bewäl­ti­gen zu kön­nen.

    Von der Vor­be­rei­tung einer Sit­zung bis hin zur schrift­li­chen Aus­fer­ti­gung des förm­li­chen Beschlus­ses wer­den alle wesent­li­chen Aspek­te der täg­li­chen Betriebs­rats­ar­beit dar­ge­stellt und anhand pra­xis­na­her Fäl­le erläu­tert. Dar­über hin­aus erfah­ren Sie, wel­che Informations‑, Anhörungs‑, Bera­tungs- und Mit­be­stim­mungs­rech­te der Betriebs­rat hat und wel­che Rech­te und Pflich­ten Sie als Betriebs­rats­mit­glied haben. Das Semi­nar ist ide­al für alle Betriebs­rats­mit­glie­der, die über kei­ne oder nur gerin­ge Kennt­nis­se im Betriebs­ver­fas­sungs­recht ver­fü­gen (ins­be­son­de­re neu gewähl­te Betriebs­rats- und Ersatz­mit­glie­der) und ihre Betriebs­rats­ar­beit auf ein kom­pe­ten­tes Fun­da­ment stel­len wol­len.

    1. Rechtsanwendung in der Praxis

    Auf­bau des Geset­zes; Nor­men­hier­ar­chie im Arbeits­recht; Umgang mit Geset­zen, Kom­men­ta­ren, Urtei­len und Lehr­bü­chern

    2. Grundbegriffe des BetrVG

    Betrieb, gemein­sa­mer Betrieb, Betriebs­teil, Neben­be­trieb; Arbeit­neh­mer, lei­ten­de Ange­stell­te, AT-Ange­stell­te, freie Mit­ar­bei­ter; Rege­lungs­ab­re­de und Betriebs­ver­ein­ba­rung; Tarif­vor­be­halt; Indi­vi­du­al- und Kol­lek­tiv­recht

    3. Geschäftsführung des Betriebsrats

    Vor­sit­zen­der, Stell­ver­tre­ter, Ersatz­mit­glied; Arbeits­be­frei­ung und Frei­stel­lung; Arbeit in Aus­schüs­sen; Betriebs­rats­sit­zung; wirk­sa­me Beschluss­fas­sung; Geschäfts­ord­nung; Sprech­stun­de; Betriebs­ver­samm­lung; Kos­ten und Sach­auf­wand

    4. Rechtsstellung des Betriebsrats

    ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit; all­ge­mei­ne Auf­ga­ben; Benach­tei­li­gungs­ver­bot; Schutz vor Kün­di­gung und Ver­set­zung

    5. Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

    Infor­ma­ti­ons­rech­te; Anhö­rungs­rech­te; Bera­tungs­rech­te; Veto­rech­te; Mit­be­stim­mungs­rech­te

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  • Tagungsräume und Seminarräume in Bochum mieten: Worauf es bei der Auswahl ankommt

    Tagungsräume und Seminarräume in Bochum mieten: Worauf es bei der Auswahl ankommt

    Die Wahl des pas­sen­den Ver­an­stal­tungs­or­tes ist ent­schei­dend für den Erfolg jeder Tagung oder jedes Semi­nars. Beson­ders in einer Stadt wie Bochum, die ein viel­fäl­ti­ges Ange­bot an Loca­ti­ons bereit­hält, kann die Ent­schei­dung zur Her­aus­for­de­rung wer­den. Ob für ein wich­ti­ges Kun­den­tref­fen, eine inter­ne Schu­lung oder eine gro­ße Kon­fe­renz – der rich­ti­ge Raum beein­flusst maß­geb­lich Atmo­sphä­re, Pro­duk­ti­vi­tät und das Gesamt­erleb­nis der Teil­neh­mer. Doch wor­auf genau müs­sen Sie ach­ten, wenn Sie Tagungs­räu­me oder Semi­nar­räu­me in Bochum mie­ten möch­ten? Die­ser Arti­kel beleuch­tet die wich­tigs­ten Kri­te­ri­en, damit Ihre nächs­te Ver­an­stal­tung rei­bungs­los abläuft und Ihre Erwar­tun­gen erfüllt wer­den.

    Der richtige Standort für Ihre Veranstaltung in Bochum

    Der Stand­ort des Ver­an­stal­tungs­or­tes ist von zen­tra­ler Bedeu­tung für die Erreich­bar­keit der Teil­neh­mer. Wenn Sie Tagungs­räu­me in Bochum mie­ten, soll­ten Sie die Anrei­se sowohl mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln als auch mit dem Auto berück­sich­ti­gen. Eine gute Anbin­dung an den ÖPNV (U‑Bahn, S‑Bahn, Bus) ist essen­zi­ell, beson­ders wenn vie­le Teil­neh­mer auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel ange­wie­sen sind. Prü­fen Sie die Nähe zu rele­van­ten Bahn­hö­fen oder Bus­hal­te­stel­len. Eben­so wich­tig ist die Ver­füg­bar­keit aus­rei­chen­der Park­plät­ze vor Ort oder in unmit­tel­ba­rer Nähe. Klä­ren Sie im Vor­feld, ob Park­ge­büh­ren anfal­len und wie hoch die­se sind. Ein gut gewähl­ter Stand­ort mini­miert den Anrei­se­stress und trägt zum posi­ti­ven ers­ten Ein­druck bei. Berück­sich­ti­gen Sie auch die Umge­bung: Gibt es Hotels für aus­wär­ti­ge Teil­neh­mer oder Restau­rants für ein Abend­essen?

    Wei­ter­füh­ren­de Quel­le: Tagungs­räu­me & Semi­nar­räu­me in Bochum mie­ten | ruhr­raum (Die­ser Arti­kel stellt Top-Loca­ti­ons in Bochum vor und beleuch­tet wich­ti­ge Aus­wahl­kri­te­ri­en.)

    Größe, Kapazität und Raumkonzepte

    Die kor­rek­te Ein­schät­zung der benö­tig­ten Raum­grö­ße und Tagungs­raum­ka­pa­zi­tät ist ent­schei­dend, um weder ein­ge­engt zu sein noch sich in einem zu gro­ßen Raum zu ver­lie­ren. Pla­nen Sie nicht zu knapp und berück­sich­ti­gen Sie neben der rei­nen Teil­neh­mer­zahl auch zusätz­li­chen Platz für Tech­nik, Cate­ring­be­rei­che oder Grup­pen­ar­bei­ten. Ver­schie­de­ne Raum­kon­zep­te und Bestuh­lungsmög­lich­kei­ten beein­flus­sen die Inter­ak­ti­on und Atmo­sphä­re erheb­lich. Gän­gi­ge Optio­nen sind die par­la­men­ta­ri­sche Bestuh­lung (mit Tischen, gut für Noti­zen), die Thea­ter­be­stuh­lung (Stuhl­rei­hen ohne Tische, ide­al für Vor­trä­ge), U‑Form oder Block­ta­fel (gut für Dis­kus­si­ons­run­den) sowie die Grup­pen­be­stuh­lung. Klä­ren Sie im Vor­feld, wel­che Bestuh­lungs­art für Ihr Ver­an­stal­tungs­for­mat am bes­ten geeig­net ist und ob der Anbie­ter fle­xi­ble Semi­nar­raum­grö­ßen oder varia­ble Raum­auf­tei­lun­gen ermög­licht.

    Ausstattung und Technik

    Die tech­ni­sche Aus­stat­tung eines Tagungs- oder Semi­nar­raums kann über Erfolg oder Miss­erfolg Ihrer Ver­an­stal­tung ent­schei­den. Ach­ten Sie dar­auf, dass die Loca­ti­on die not­wen­di­ge Kon­fe­renz­tech­nik bie­tet, die Sie für Ihre Prä­sen­ta­ti­on oder inter­ak­ti­ve Ein­hei­ten benö­ti­gen. Stan­dard­mä­ßig gehö­ren dazu ein zuver­läs­si­ger Bea­mer oder gro­ßer Bild­schirm sowie eine pas­sen­de Lein­wand. Eben­so kri­tisch ist eine sta­bi­le und leis­tungs­star­ke WLAN-Ver­bin­dung, ins­be­son­de­re wenn vie­le Teil­neh­mer gleich­zei­tig online sind oder auf Cloud-Diens­te zuge­grif­fen wer­den muss. Klä­ren Sie im Vor­feld die Band­brei­te und die maxi­ma­le Anzahl gleich­zei­ti­ger Nut­zer. Eine gute Sound­an­la­ge ist uner­läss­lich für die Über­tra­gung von Audio­in­hal­ten oder die Nut­zung von Mikro­fo­nen, beson­ders in grö­ße­ren Räu­men. Ver­füg­ba­res Mode­ra­ti­ons­ma­te­ri­al wie Flip­charts, White­boards, Pinn­wän­de und ein Mode­ra­ti­ons­kof­fer erleich­tern die Arbeit von Refe­ren­ten und Trai­nern. Prü­fen Sie vor­ab, ob die Prä­sen­ta­ti­ons­tech­nik mit Ihren Gerä­ten kom­pa­ti­bel ist und ob tech­ni­scher Sup­port bei Bedarf zur Ver­fü­gung steht.

    Catering und Service

    Der Wohl­fühl­fak­tor der Teil­neh­mer wird maß­geb­lich durch das ange­bo­te­ne Cate­ring und den Ser­vice beein­flusst. Eine gut orga­ni­sier­te Kaf­fee­pau­se mit fri­schem Kaf­fee, Tee, Was­ser und klei­nen Snacks sorgt für will­kom­me­ne Unter­bre­chun­gen und för­dert das Net­wor­king. Für län­ge­re Ver­an­stal­tun­gen ist ein Mit­tag­essen wich­tig, das ent­we­der direkt in der Loca­ti­on oder in unmit­tel­ba­rer Nähe ange­bo­ten wer­den soll­te. Klä­ren Sie ver­schie­de­ne Optio­nen wie Buf­fet, Menü oder Lunch­pa­ke­te und berück­sich­ti­gen Sie dabei auch spe­zi­el­le Ernäh­rungs­be­dürf­nis­se (vege­ta­risch, vegan, All­er­gien). Vie­le Anbie­ter schnü­ren Tagungs­pau­scha­len, die Raum­mie­te, Tech­nik, Geträn­ke und Ver­pfle­gung kom­bi­nie­ren und die Pla­nung ver­ein­fa­chen. Das Ser­vice­per­so­nal spielt eben­falls eine wich­ti­ge Rol­le; es soll­te freund­lich, auf­merk­sam und hilfs­be­reit sein. Eine pro­fes­sio­nel­le Ver­an­stal­tungs­be­treu­ung, die wäh­rend des gesam­ten Events als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung steht, trägt wesent­lich zur Effi­zi­enz und einem rei­bungs­lo­sen Ablauf bei.

    Kosten, Angebote und Vertragsdetails

    Die Kos­ten sind bei der Aus­wahl eines Tagungs- oder Semi­nar­raums ein zen­tra­ler Fak­tor. Ver­glei­chen Sie trans­pa­ren­te Ange­bo­te und ver­ste­hen Sie genau, was im Preis inbe­grif­fen ist. Oft­mals wer­den unter­schied­li­che Tagungs­pau­scha­len ange­bo­ten, die je nach Umfang der inklu­dier­ten Leis­tun­gen vari­ie­ren. Ach­ten Sie auf mög­li­che Zusatz­kos­ten, bei­spiels­wei­se für zusätz­li­che Tech­nik, län­ge­re Nut­zungs­zei­ten, spe­zi­el­le Cate­ring-Wün­sche oder Ser­vice­leis­tun­gen, die nicht in der Pau­scha­le ent­hal­ten sind. Ein sorg­fäl­ti­ger Preis­ver­gleich zwi­schen ver­schie­de­nen Anbie­tern in Bochum ist uner­läss­lich. Bevor Sie sich ent­schei­den, prü­fen Sie den Miet­ver­trag und die Buchungs­be­din­gun­gen sehr genau. Ach­ten Sie auf Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen, Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten und Rege­lun­gen bei unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen. Klä­ren Sie auch Haf­tungs­fra­gen und Ver­si­che­run­gen. Ein detail­lier­ter Ver­trag schützt bei­de Sei­ten und ver­mei­det Miss­ver­ständ­nis­se.