ruhrraum

Der Ruhr­raum ist das Ruhr­ge­biet als Lern­ort. Semi­na­re im Tech­no­lo­gie­zen­trum Ruhr (TZR) Bochum-Que­ren­burg, direkt neben Hoch­schu­le Bochum und Ruhr-Uni­ver­si­tät. U35-Anschluss, Park­plät­ze, Men­sa. Für Betriebs­rats­schu­lun­gen, Inhouse-Semi­na­re und offe­ne Fort­bil­dun­gen.

  • AR3 – Arbeitsrecht Teil 3 (kompakt)

    AR3 – Arbeitsrecht Teil 3 (kompakt)

    November 17, 2025 @ 09:00 – November 19, 2025 @ 18:00

    Vertiefung und Anwendung in der Praxis

    Der Schwer­punkt die­ses Semi­nars liegt in der anschau­li­chen Dar­stel­lung des Zusam­men­spiels von kol­lek­ti­ven und indi­vi­du­al­recht­li­chen Vor­schrif­ten.

    Sie wer­den anhand aktu­el­ler Ent­schei­dun­gen mit den kom­ple­xen Vor­schrif­ten des Arbeits­rechts ver­traut gemacht. Fall­be­zo­gen wer­den die Geset­zes­än­de­run­gen und die neu­es­te Recht­spre­chung ver­tie­fend erläu­tert und kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die betrieb­li­che Pra­xis gege­ben. Einen wei­te­ren Schwer­punkt bil­det der Besuch einer Arbeits­ge­richts­ver­hand­lung, wobei Sie zuvor mit dem Streit­stand und den jewei­li­gen Argu­men­ten ver­traut gemacht wer­den. Im Anschluss an die Ver­hand­lung wer­den die ein­zel­nen Ent­schei­dun­gen erläu­tert und auf­ge­ar­bei­tet.

    1. Rechtsfragen zum Tarifvertrag

    Inhalt und Gel­tung von Tarif­ver­trä­gen; Tarif­ver­trä­ge und nicht tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men; Aus­tritt aus dem Arbeit­ge­ber­ver­band; Anleh­nung an den Tarif­ver­trag; Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten des Betriebs­ra­tes

    2. Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei den indivduellen Arbeitsbedingungen

    Ver­hält­nis zwi­schen Arbeits­ver­trag und Betriebs­ver­ein­ba­rung; Güns­tig­keits­prin­zip; Tarif­vor­be­halt

    3. Besondere arbeitsvertragliche Vereinbarungen

    Gesamt­zu­sa­ge; arbeits­ver­trag­li­che Ein­heits­re­ge­lung; betrieb­li­che Übung; Ver­än­de­rung, Kün­di­gung, Anpas­sung

    4. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Umwandlung

    Fol­gen der Umwand­lung für den Arbeits­ver­trag; Schick­sal des Tarif­ver­tra­ges; Über­gang des Arbeits­ver­hält­nis­ses; Wider­spruch des Mit­ar­bei­ters; Hand­lungs­mög­lich­kei­ten des Betriebs­ra­tes; Über­gangs­man­dat des Betriebs­rats

    5. Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

    Recht­spre­chung zur Kün­di­gung; Arbeits­ent­gelt; Teil­zeit und Befris­tung; Betriebs­über­gang

    6. Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung

    Auf­bau der Arbeits­ge­richts­bar­keit; Grund­sät­ze des arbeits­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens; Dar­stel­lung des Streit­stan­des und der Rechts­stand­punk­te; Besuch einer Ver­hand­lung; abschlie­ßen­de Fall­wür­di­gung

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  • BR3 – Betriebsverfassungsrecht Teil 3 (kompakt)

    BR3 – Betriebsverfassungsrecht Teil 3 (kompakt)

    November 3, 2025 @ 09:00 – November 5, 2025 @ 18:00

    Vertiefung und Anwendung in der Praxis

    Sozia­le Ange­le­gen­hei­ten, die Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen sowie die Berück­sich­ti­gung der wirt­schaft­li­chen Belan­ge bil­den die Kern­be­rei­che die­ser Schu­lung.

    Von der Ord­nung des Betrie­bes über Rechts­fra­gen zur Arbeits­zeit und der betrieb­li­chen Lohn­ge­stal­tung bis hin zur Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung wer­den mit­be­stim­mungs­pflich­ti­ge Tat­be­stän­de pra­xis­nah und ver­ständ­lich dar­ge­stellt. Einen wei­te­ren Schwer­punkt bil­det die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses unter Ein­be­zie­hung des Betriebs­ra­tes. Hier erhal­ten die Teil­neh­mer einen ver­tief­ten Ein­blick in die unter­schied­li­chen For­men der Kün­di­gung und deren Alter­na­ti­ven. Das Semi­nar wen­det sich an alle Betriebs­rä­te, die ihre betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Kennt­nis­se und Erfah­run­gen auf­fri­schen und unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Recht­spre­chung ver­tie­fen wol­len.

    1. Soziale Angelegenheiten

    Mit­be­stim­mung bei der Arbeits­zeit, Überstunden/Kurzarbeit, Urlaub, Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung, Gesund­heits­schutz

    2. Betriebsvereinbarung/ Regelungsabrede

    Inhal­te; Nach­wir­kung; Gel­tungs­be­reich; Rege­lungs­sper­re des § 77 Abs. 3 BetrVG

    3. Sachverständige im Betrieb

    4. Betriebsänderung

    die ein­zel­nen Tat­be­stän­de des § 111 BetrVG; Aus­kunfts­pflich­ten; Infor­ma­ti­ons­rech­te

    5. Beendigung von Arbeitsverhältnissen

    Über­blick über das Kün­di­gungs­recht; per­so­nen­ver­hal­tens- und betriebs­be­ding­te Kün­di­gung; Auf­he­bungs­ver­trag; Anfech­tung

    6. Mitbestimmung bei Kündigungen

    Anhö­rungs­ver­fah­ren; Zustim­mung, Wider­spruch und Beden­ken; Form- und Ver­fah­rens­feh­ler; Kün­di­gung von Betriebs­rats­mit­glie­dern

    7. Wirtschaftliche Angelegenheiten

    8. Durch­set­zung von Infor­ma­ti­ons- und Mit­be­stim­mungs­rech­ten

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  • WG1 – Wirtschaftliche Grundlagen Teil 1

    WG1 – Wirtschaftliche Grundlagen Teil 1

    Oktober 27, 2025 @ 09:00 – Oktober 29, 2025 @ 18:00

    Praxisbezogene Einführung

    Grund­kennt­nis­se über wirt­schaft­li­che Zusam­men­hän­ge sind für die Arbeit im Betriebs­rat von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Dazu bedient sich der Betriebs­rat in Unter­neh­men mit mehr als 100 Arbeit­neh­mern der Unter­stüt­zung durch den Wirt­schafts­aus­schuss.

    In Unter­neh­men mit weni­ger als 100 Arbeit­neh­mern holt der Betriebs­rat die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen selbst ein und wer­tet die­se für sei­ne Tätig­keit aus. Wer ist der rich­ti­ge Ansprech­part­ner zur Beant­wor­tung wirt­schaft­li­cher Fra­gen? Auf wel­che Infor­ma­tio­nen hat der Betriebsrat/ der Wirt­schafts­aus­schuss Anspruch? Nur wer sich mit den Begrif­fen und wirt­schaft­li­chen Zusam­men­hän­gen aus­kennt und mit gelie­fer­ten Kenn­zah­len umzu­ge­hen weiß, wird als Gesprächs­part­ner ernst genom­men. Die­ses Semi­nar ver­mit­telt Ihnen die Grund­kennt­nis­se, wel­che Sie zum effek­ti­ven Umgang in wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten benö­ti­gen. Von den betriebs­wirt­schaft­li­chen Grund­be­grif­fen bis hin zur Bil­dung und Orga­ni­sa­ti­on eines Wirt­schafts­aus­schus­ses oder der wirt­schaft­li­chen Bewer­tung im Betriebs­rat wer­den Ihnen alle not­wen­di­gen The­men anhand prak­ti­scher Fall­bei­spie­le erläu­tert. Das Semi­nar wen­det sich sowohl an neue und wie­der­ge­wähl­te Betriebs­rä­te und deren Mit­glie­der sowie, sofern vor­han­den, an Mit­glie­der des Wirt­schafts­aus­schus­ses. Die Teil­nah­me ist auch für Mit­glie­der der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung und der JAV zu emp­feh­len.

    1. Wirtschaftliche Grundbegriffe

    Betrieb, Unter­neh­men, Kon­zern; Unter­neh­mens­for­men; Umsatz, Erlös, Gewinn, Auf­wand, Ver­mö­gen etc.; Abschrei­bun­gen, Zuschrei­bun­gen

    2. Rechtliche und gesellschaftliche Grundlagen des Wirtschaftens

    betriebs­wirt­schaft­li­che Infor­ma­ti­ons­quel­len; Ein­füh­rung in das betrieb­li­che Rech­nungs­we­sen (intern/extern); recht­li­che Grund­la­gen des Jah­res­ab­schlus­ses und des Geschäfts­be­richts; Auf­bau und Glie­de­rung der Bilanz; Auf­bau und Posi­tio­nen in der Gewinn-und-Ver­lust-Rech­nung (GuV)

    3. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten

    das Pro­duk­ti­ons­pro­gramm; Ratio­na­li­sie­rungs­vor­ha­ben; Fabri­ka­ti­ons- und Arbeits­me­tho­den; Ein­schrän­kung und Still­le­gung von Betrie­ben; Ver­le­gung von Betrie­ben; Ver­än­de­run­gen der Orga­ni­sa­ti­ons­form; Ände­run­gen der Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on

    4. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

    Infor­ma­ti­ons­rech­te und ‑pflich­ten; Errich­tung des Wirt­schafts­aus­schus­ses; Rech­te und Pflich­ten der Mit­glie­der; Auf­ga­ben des Wirt­schafts­aus­schus­ses und/oder des Betriebs­rats; Geheim­hal­tungs­pflich­ten; Haf­tungs­ri­si­ko; Grund­la­gen der Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on

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  • Rechtssichere Protokoll- und Schriftführung

    Rechtssichere Protokoll- und Schriftführung

    Oktober 6, 2025 @ 09:00 – Oktober 8, 2025 @ 18:00

    Rechtssicher formulieren

    Auch wenn sich die Wil­lens­bil­dung des Betriebs­ra­tes inner­halb der Sit­zun­gen voll­zieht, bedarf die wirk­sa­me Umset­zung von Beschlüs­sen der schrift­li­chen Aus­fer­ti­gung.

    Dabei tau­chen häu­fig Pro­ble­me auf, die sogar bis hin zur Nich­tig­keit eines Beschlus­ses füh­ren kön­nen. Aber auch im Vor­feld sol­cher Beschlüs­se ist häu­fig ein for­ma­ler Schrift­wech­sel mit dem Arbeit­ge­ber oder betriebs­exter­nen Per­so­nen und Behör­den erfor­der­lich. Das Semi­nar rich­tet sich ins­be­son­de­re an alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, wel­che im Rah­men ihrer Betriebs­rats­tä­tig­keit mit der ver­ant­wor­tungs­vol­len Auf­ga­be der Schrift­füh­rung betraut sind.

    1. Die Betriebsratssitzung

    Ein­la­dung zur Sit­zung; Inhal­te der Tages­ord­nung; effek­ti­ve und rechts­si­che­re Sit­zungs­nie­der­schrift

    2. Schriftwechsel in personellen Angelegenheiten

    Zustim­mungs­ver­wei­ge­rung gem. § 99 Abs. 2 BetrVG; Wider­sprü­che und Beden­ken äußern im Fal­le der Kün­di­gung; beglei­ten­de Schrei­ben

    3. Schriftwechsel bei Mitbestimmungs-/ Informationsrecht

    geziel­te Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung; Abmah­nung des Arbeit­ge­bers; das Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren; Ein­lei­tung eines Eini­gungs­stel­len- und Beschluss­ver­fah­rens

    4. Das Beschwerdeverfahren

    Auf­nah­me einer Mit­ar­bei­ter­be­schwer­de; Zwi­schen­be­scheid an den Arbeit­neh­mer; Kor­re­spon­denz mit dem Arbeit­ge­ber

    5. Der Schriftwechsel in wirtschaftlichen Angelegenheiten

    Ein­la­dung zur Sit­zung; Schrift­wech­sel des WA

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  • AR1 – Arbeitsrecht Teil 1 (kompakt)

    AR1 – Arbeitsrecht Teil 1 (kompakt)

    August 18, 2025 @ 09:00 – August 20, 2025 @ 18:00

    Praxisbezogene Einführung

    Eine soli­de Kennt­nis der arbeits­recht­li­chen Grund­be­grif­fe und der wesent­li­chen arbeits­recht­li­chen Geset­zes­wer­ke ist die Grund­vor­aus­set­zung für eine erfolg­rei­che und nach­hal­ti­ge Betriebs­rats­ar­beit.

    Denn es gehört zu den all­ge­mei­nen Auf­ga­ben des Betriebs­rats, die Ein­hal­tung der arbeits­recht­li­chen Vor­schrif­ten durch den Arbeit­ge­ber zu über­wa­chen. Im Zen­trum die­ses Semi­nars steht die pra­xis­na­he Erar­bei­tung des arbeits­recht­li­chen Hand­werks­zeugs für die täg­li­che Betriebs­rats­ar­beit. Neben den Grund­fra­gen rund um den Arbeits­ver­trag und den Rech­ten und Pflich­ten im Arbeits­recht ler­nen Sie auch die wich­tigs­ten arbeits­recht­li­chen Geset­ze ken­nen. Das Semi­nar wen­det sich an Betriebs­rä­te, die bis­her noch über kei­ne oder nur gerin­ge Kennt­nis­se im Arbeits­recht ver­fü­gen (ins­be­son­de­re neu­ge­wähl­te Betriebs­rats- und Ersatz­mit­glie­der) und einen Ein­blick in das Arbeits­recht erhal­ten wol­len.

    1. Grundbegriffe des Arbeitsrechts

    Arbei­ter, Ange­stell­ter, außer­ta­rif­li­cher und lei­ten­der Ange­stell­ter, frei­er Mit­ar­bei­ter; Arbeits­ver­trag: Rech­te und Pflich­ten; indi­vi­du­el­les und kol­lek­ti­ves Arbeits­recht

    2. Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Per­so­nal­fra­ge­bo­gen und Ein­stel­lungs­ge­spräch; Fra­ge­recht des Arbeit­ge­bers; Per­sön­lich­keits­recht und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten; Bewer­bungs­kos­ten

    3. Rechtsfragen um den Arbeitsvertrag

    Form­erfor­der­nis und Nach­weis­ge­setz; typi­sche Inhal­te von Arbeits­ver­trä­gen; Klau­seln im Arbeits­ver­trag und deren Bedeu­tung; befris­te­ter Arbeits­ver­trag; Teil­zeit­ar­beits­ver­trag

    4. Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht

    Haupt­leis­tungs­pflich­ten; Neben­leis­tungs­pflich­ten; Direk­ti­ons­recht und sei­ne Gren­zen; Haf­tungs­fra­gen und Scha­dens­er­satz; Sank­tio­nen bei Ver­trags­ver­let­zun­gen

    5. Wesentliche arbeitsrechtliche Regelungen

    Arbeits­zeit­ge­setz; Mut­ter­schutz­ge­setz; Schwer­be­hin­der­ten­recht; Kün­di­gungs­schutz­ge­setz; Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz; Tarif­ver­trags­ge­setz

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