Arbeitsrecht für Betriebsräte

Arbeits­recht für Betriebsräte:Spezialisiertes Arbeits­recht für Betriebs­rä­te — von § 37 Abs. 6 BetrVG (Fort­bil­dung) bis § 87 (Mit­be­stim­mung). Pra­xis­na­he Erklä­run­gen und Fall­bei­spie­le aus dem Ruhr­ge­biet.

  • Strukturwandel im Ruhrgebiet: Wie er Betriebsräte neu definiert

    Das Ruhr­ge­biet steht vor einem der tief­grei­fends­ten Struk­tur­wan­del sei­ner über 150-jäh­ri­­­­gen Indus­trie­ge­schich­te. Von der Koh­­­­le- und Stahl­in­dus­trie hin zu Tech­no­lo­gie, Dienst­leis­tung und Krea­tiv­wirt­schaft — die­ser Wan­del ist nicht nur eine wirt­schaft­li­che Tat­sa­che, er ver­än­dert auch die Rol­le von Betriebs­rä­ten in der Regi­on fun­da­men­tal.

    Was ist der Strukturwandel im Ruhrgebiet?

    Der Begriff „Struk­tur­wan­del“ beschreibt den Über­gang von einer tra­di­ti­ons­rei­chen Indus­trie­re­gi­on zu einer moder­nen Wirt­schafts­land­schaft. Im Ruhr­ge­biet bedeu­tet das kon­kret:

    • Mon­tan­in­dus­trie im Rück­zug: Die letz­ten Groß­ze­chen und Hüt­ten­wer­ke schlie­ßen oder trans­for­mie­ren sich. Dort, wo einst Tau­sen­de arbei­te­ten, ent­ste­hen heu­te For­­­­schungs- und Tech­­­­no­­­­lo­­­­gie-Stan­­­d­or­­­­te.
    • Auf­stieg der Wis­sens­öko­no­mie: Uni­ver­si­tä­ten, Hoch­schu­len und For­schungs­in­sti­tu­te gewin­nen an Bedeu­tung. Die Ruhr-Uni­­­­ver­­­­­­­si­­­­tät Bochum, die TU Dort­mund und die Hoch­schu­le Bochum bil­den das Rück­grat einer neu­en, wis­sens­ba­sier­ten Wirt­schaft.
    • Tech­­­­no­­­­lo­­­­gie-Clus­­­­ter: Initia­ti­ven wie das Tech­no­lo­gie­Quar­tier Bochum (TQR) oder das Phoe­nix See in Dort­mund zei­gen, wie alte Indus­trie­bra­chen zu inno­va­ti­ons­trei­ben­den Stand­or­ten wer­den kön­nen.
    • Krea­ti­ve Bran­chen: Design, Medi­en, Kul­tur und Tou­ris­mus gewin­nen als Wirt­schafts­fak­to­ren an Bedeu­tung — oft in umge­wid­me­ten Indus­trie­an­la­gen.

    Was bedeutet das für Betriebsräte?

    Für Betriebs­rä­te im Ruhr­ge­biet bringt die­ser Wan­del sowohl Chan­cen als auch Her­aus­for­de­run­gen. Las­sen Sie uns bei­de Sei­ten betrach­ten.

    Die neuen Herausforderungen

    1. Tech­no­lo­gi­scher Wan­del: Wo einst mecha­ni­sche Pro­duk­ti­ons­li­ni­en stan­den, jetzt digi­ta­le Steue­rungs­sys­te­me und KI-gestü­t­­z­­­te Pro­zes­se. Betriebs­rä­te müs­sen sich mit die­sen Tech­no­lo­gien aus­ein­an­der­set­zen, um ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te wirk­sam aus­üben zu kön­nen.

    2. Neue Geschäfts­mo­del­le: Pla­­­t­­­­form-Öko­­­­­­­no­­­­mie, Gig-Eco­­­­no­­­­my und fle­xi­ble Arbeits­for­men ent­ste­hen in der neu­en Wirt­schafts­land­schaft. Wie schützt der Betriebs­rat die Inter­es­sen von Beschäf­tig­ten in die­sen neu­en Arran­ge­ments?

    3. Qua­li­fi­ka­ti­ons­be­darf: Der Struk­tur­wan­del erfor­dert neue Qua­li­fi­ka­tio­nen. Betriebs­rä­te müs­sen sicher­stel­len, dass ihre Mit­glie­der nicht nur die aktu­el­len, son­dern auch die zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen des Arbeits­plat­zes ver­ste­hen und ver­mit­teln kön­nen.

    4. Psy­cho­so­zia­le Aspek­te: Der Wan­del betrifft nicht nur Unter­neh­men, son­dern auch die Men­schen, die dar­in arbei­ten. Unsi­cher­heit, Angst vor dem Ver­lust des Arbeits­plat­zes oder der eige­nen Rol­le — die­se The­men dür­fen nicht aus dem Blick gera­ten.

    Die Chancen

    1. Neue Mit­be­stim­mungs­fel­der: Der Struk­tur­wan­del eröff­net neue Berei­che, in denen Betriebs­rä­te mit­ge­stal­ten kön­nen — von der Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie bis zur Nach­hal­tig­keits­po­li­tik.

    2. Star­ke regio­na­le Ver­net­zung: Das Ruhr­ge­biet ist tra­di­tio­nell eine Regi­on der Soli­da­ri­ty. Betriebs­rä­te arbei­ten hier oft eng zusam­men — über Betriebs- und sogar Unter­neh­mens­gren­zen hin­weg. Die­se Ver­net­zung ist ein star­kes Kapi­tal im Struk­tur­wan­del.

    3. Inno­va­ti­ons­kraft: Wo Unter­neh­men trans­for­mie­ren, ent­ste­hen neue Ideen und neue Arbeits­wei­sen. Betriebs­rä­te, die die­sen Wan­del aktiv beglei­ten, kön­nen sich als unver­zicht­ba­re Part­ner der Ent­wick­lung posi­tio­nie­ren.

    4. Poli­tik und För­der­mit­tel: Der Struk­tur­wan­del wird auf allen poli­ti­schen Ebe­nen geför­dert. Betriebs­rä­te soll­ten sich über die ver­füg­ba­ren För­der­mit­tel infor­mie­ren und die­se für die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­glie­der nut­zen.

    Der „Betriebsrat 2030“: Eine Vision für das Ruhrgebiet

    Wir bei der ibp.Akademie spre­chen ger­ne vom „Betriebs­rat 2030“ — einer Zukunfts­vi­si­on für Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen im Ruhr­ge­biet. Die­se Visi­on basiert auf drei Säu­len:

    Säu­le 1: Digi­ta­le Kom­pe­tenz. Der Betriebs­rat von 2030 ver­steht die Tech­no­lo­gien, die sei­nen work­place ver­än­dern. Er kann KI, Daten­ana­ly­se und digi­ta­le Zusam­men­ar­beit nicht nur nut­zen, son­dern auch kri­tisch beoor­dtei­len und mit­ge­stal­ten.

    Säu­le 2: Stra­te­gi­sche Aus­rich­tung. Der moder­ne Betriebs­rat denkt nicht nur reak­tiv, son­dern pro­ak­tiv. Er betei­ligt sich an der stra­te­gi­schen Ent­wick­lung des Unter­neh­mens und gestal­tet den Struk­tur­wan­del aktiv mit — statt nur auf Ver­än­de­run­gen zu reagie­ren.

    Säu­le 3: Regio­na­le Ver­bun­den­heit. Der Betriebs­rat im Ruhr­ge­biet kennt sei­ne Regi­on. Er ver­steht die Beson­der­hei­ten des Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­ses und nutzt die loka­len Netz­wer­ke, Res­sour­cen und Inno­va­tio­nen, um die Inter­es­sen sei­ner Mit­glie­der opti­mal zu ver­tre­ten.

    Die Rolle des TZR als Bildungsort

    In die­sem Kon­text gewinnt der Stand­ort Tech­no­lo­gie­zen­trum Ruhr (TZR) Bochum eine beson­de­re Bedeu­tung. Das TZR ist nicht nur ein phy­si­scher Ort für Semi­na­re — es ist ein Sym­bol für den Struk­tur­wan­del selbst. Auf dem Gelän­de der ehe­ma­li­gen indus­tri­el­len Nut­zung ent­stan­den moder­ne Semi­nar­räu­me, die genau den Geist des Ruhr­ge­biets wider­spie­geln: Ver­gan­ge­nes und Zukünf­ti­ges in einem Raum.

    Für Betriebs­rä­te im Ruhr­ge­biet bie­tet das TZR den idea­len Rah­men, sich über die Her­aus­for­de­run­gen des Struk­tur­wan­dels zu infor­mie­ren und sich auf die Zukunft vor­zu­be­rei­ten. Die Semi­na­re im TZR ver­bin­den prak­ti­sche Inhal­te mit der beson­de­ren Atmo­sphä­re eines Ortes, der selbst Teil der Trans­for­ma­ti­on­ge­schich­te ist.

    Praktische Tipps für Betriebsräte im Strukturwandel

    Wenn Sie als Betriebs­rat im Ruhr­ge­biet aktiv wer­den möch­ten, hier eini­ge kon­kre­te Emp­feh­lun­gen:

    1. Bil­den Sie sich fort. Nut­zen Sie § 37 Abs. 6 BetrVG für Semi­na­re, die Sie auf die Her­aus­for­de­run­gen des Struk­tur­wan­dels vor­be­rei­ten. Beson­ders emp­feh­lens­wert sind The­men wie KI-Mit­­­­be­­­­stim­­­­mung, digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on und nach­hal­ti­ge Unter­neh­mens­füh­rung.
    2. Ver­net­zen Sie sich. Suchen Sie den Aus­tausch mit ande­ren Betriebs­rä­ten in der Regi­on. Das Ruhr­ge­biet bie­tet ein dich­tes Netz­werk von Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen, die von­ein­an­der ler­nen kön­nen.
    3. Doku­men­tie­ren Sie den Wan­del. Hal­ten Sie fest, wel­che Ver­än­de­run­gen in Ihrem Unter­neh­men statt­fin­den und wel­che Aus­wir­kun­gen sie auf Ihre Mit­ar­bei­ter haben. Die­se Doku­men­ta­ti­on ist sowohl für inter­ne Gesprä­che als auch für die Öffent­lich­keit wert­voll.
    4. Sei­en Sie pro­ak­tiv. War­ten Sie nicht, bis der Wan­del Sie ein­holt. Gehen Sie auf die Geschäfts­füh­rung zu und zei­gen Sie auf, wie Sie als Betriebs­rat zur Gestal­tung des Wan­dels bei­tra­gen kön­nen.
    5. Nut­zen Sie För­der­mit­tel. Infor­mie­ren Sie sich über För­der­pro­gram­me für Betriebs­rä­te im Struk­tur­wan­del — auf Ebe­ne der EU, des Lan­des NRW und des Krei­ses.

    Fazit: Der Strukturwandel als Chance

    Der Struk­tur­wan­del im Ruhr­ge­biet ist kei­ne Bedro­hung für Betriebs­rä­te — er ist eine Chan­ce. Eine Chan­ce, die Rol­le der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung neu zu defi­nie­ren, sie stär­ker in die stra­te­gi­sche Aus­rich­tung von Unter­neh­men ein­zu­bin­den und sicher­zu­stel­len, dass die bene­fits der Trans­for­ma­ti­on fair ver­teilt wer­den.

    Der Ruhr­raum — das Ruhr­ge­biet als Lern­ort — bie­tet genau den Raum, den Sie brau­chen, um sich auf die­se neue Auf­ga­be vor­zu­be­rei­ten. In Semi­na­ren im TZR Bochum ler­nen Sie nicht nur Theo­rie, son­dern erhal­ten prak­ti­sche Werk­zeu­ge für den Umgang mit den Her­aus­for­de­run­gen des 21. Jahr­hun­derts.

    Will­kom­men im Betriebs­rat 2030. Wir freu­en uns auf Sie im TZR Bochum.

    Wei­te­re inter­es­san­te Arti­kel auf ruhrraum.org:

    Semi­nar­pro­gramm 2026/2027 → ibp-seminare.de

  • Inhouse, Outhouse oder Offen: Welches Seminar-Format passt zu Ihrem Betriebsrat?

    Betriebs­rats­schu­lun­gen sind ein essen­ti­el­le Werk­zeug für jede Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung. Doch nicht jedes Semi­nar ist gleich — es gibt unter­schied­li­che For­ma­te, die jeweils eige­ne Vor­tei­le bie­ten. Die drei Haupt­va­ri­an­ten sind Inhouse, Out­house und das offe­ne Semi­nar. Wel­ches For­mat passt zu Ihrem Gre­mi­um? Hier lesen Sie, wor­auf Sie bei der Wahl ach­ten soll­ten.

    Das offene Seminar: Der Klassiker

    Das offe­ne Semi­nar ist die bekann­tes­te und wahr­schein­lich auch die am häu­figs­ten gewähl­te Form der Betriebs­rats­schu­lung. Bei die­sem For­mat kom­men Teil­neh­mer aus ver­schie­de­nen Unter­neh­men zusam­men, um gemein­sam an einem The­ma zu arbei­ten.

    Vor­tei­le des offe­nen Semi­nars:

    • Netz­wer­ken: Sie tref­fen Betriebs­rä­te aus ande­ren Unter­neh­men und kön­nen Erfah­run­gen aus­tau­schen — oft erge­ben sich dar­aus wert­vol­le Kon­tak­te für die Zukunft.
    • Kos­ten­er­spar­nis: Die Kos­ten wer­den auf alle Teil­neh­mer ver­teilt, was das Semi­nar für jedes Gre­mi­um erschwing­li­cher macht.
    • Brei­te Per­spek­ti­ven: Durch die Mischung ver­schie­de­ner Bran­chen und Unter­neh­men gewin­nen Sie Ein­bli­cke in unter­schied­li­che Arbeits­be­din­gun­gen und Pro­blem­la­gen.
    • Stan­dar­di­sier­te Inhal­te: Die Semi­na­re fol­gen einem bewähr­ten Cur­ri­cu­lum, das sicher­stellt, dass alle wich­ti­gen The­men abge­deckt wer­den.

    Typi­sche Teil­neh­mer­zah­len: Offe­ne Semi­na­re fin­den meist mit 6 bis 15 Teil­neh­mern statt. Das ist groß genug für regen Aus­tausch, aber klein genug, dass jeder zu Wort kommt.

    Stand­ort: Offe­ne Semi­na­re wer­den tra­di­tio­nell in Tagungs­ho­tels oder spe­zi­el­len Semi­nar­räu­men wie dem Tech­no­lo­gie­zen­trum Ruhr (TZR) in Bochum durch­ge­führt — an Orten, die absicht­lich vom All­tags­be­trieb abkop­peln.

    Das Inhouse-Seminar: Maßgeschneidert für Ihr Unternehmen

    Beim Inhouse-Semi­­­­nar fin­det die Schu­lung direkt in Ihrem Unter­neh­men statt. Die Refe­ren­ten kom­men zu Ihnen, und die Teil­nah­me erfolgt am bekann­ten Arbeits­platz.

    Vor­tei­le des Inhouse-Semi­nars:

    • Indi­vi­du­el­le Anpas­sung: Die Inhal­te kön­nen exakt auf die spe­zi­fi­schen Pro­ble­me und Her­aus­for­de­run­gen Ihres Betriebs zuge­schnit­ten wer­den.
    • Kei­ne Rei­se­kos­ten: Da das Semi­nar vor Ort statt­fin­det, ent­fal­len Rei­­­­se- und Unter­kun­fets­kos­ten.
    • Pra­xis­nä­he: Kon­kre­te Fall­bei­spie­le aus Ihrem Unter­neh­men kön­nen direkt dis­ku­tiert und gelöst wer­den.
    • Fle­xi­ble Ter­min­wahl: Sie bestim­men den Zeit­punkt selbst — ide­al wenn es um drin­gend rele­van­te The­men geht.

    Wann ist Inhouse die rich­ti­ge Wahl?

    Inhouse-Semi­na­­­­re eig­nen sich beson­ders gut, wenn:

    • Ihr Betriebs­rat spe­zi­fi­sche, betriebs­in­ter­ne Pro­ble­me hat, die einer detail­lier­ten Behand­lung bedür­fen.
    • Sie nur weni­ge Teil­neh­mer haben (ab 1 Per­son mög­lich) und kein Inter­es­se an einem offe­nen Semi­nar haben.
    • Das The­ma sehr spe­zi­fisch ist und nur für Ihr Unter­neh­men rele­vant wird.

    Ein wich­ti­ger Hin­weis: Auch Inhouse-Semi­na­­­­re unter­lie­gen § 37 Abs. 6 BetrVG. Das bedeu­tet: Der Arbeit­ge­ber muss Ihnen die Teil­nah­me­zeit bezah­len und die Kos­ten für das Semi­nar tra­gen — auch wenn es direkt bei Ihnen im Unter­neh­men statt­fin­det.

    Das Outhouse-Seminar: Exklusiv für Ihr Gremium

    Das Out­house-Semi­­­­nar ist eine hybri­de Form zwi­schen Inhouse und offe­nem Semi­nar. Bei die­sem For­mat buchen Sie einen gan­zen Semi­nar­kurs exklu­siv für Ihren Betriebs­rat — an einem exter­nen Tagungs­ort wie dem TZR Bochum.

    Vor­tei­le des Out­house-Semi­nars:

    • Exklu­si­vi­tät: Nur Ihr Betriebs­rat nimmt teil — kein Aus­tausch mit exter­nen Teil­neh­mern, aber dafür maxi­ma­le Kon­zen­tra­ti­on auf Ihre spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se.
    • Ver­trau­li­che Atmo­sphä­re: Da kei­ne Teil­neh­mer von außer­halb anwe­send sind, kön­nen sen­si­be­l­e­re The­men offe­ner dis­ku­tiert wer­den.
    • Vol­le Fle­xi­bi­li­tät: Die Agen­da kann zu 100% auf Ihre Wün­sche zuge­schnit­ten wer­den — vom Zeit­punkt über die Inhal­te bis hin zum pacing.
    • Team-buil­­­­ding: Der gemein­sa­me Auf­ent­halt an einem neu­tra­len Ort för­dert den Zusam­men­halt im Gre­mi­um.

    Ide­al für: Out­house-Semi­na­­­­re sind per­fekt für grö­ße­re Betriebs­rä­te (ab 3 Per­so­nen), die inten­si­ver gemein­sam arbei­ten möch­ten, oder für Gre­mi­en, die sich neu kon­sti­tu­ie­ren und dabei enger zusam­men­rü­cken wol­len.

    Entscheidungskriterien: So finden Sie das richtige Format

    Die Wahl des rich­ti­gen Semi­nar­for­mats hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Hier eine Check­lis­te, die Ihnen bei der Ent­schei­dung hilft:

    Kri­te­ri­um Offen Inhouse Out­house
    Anzahl Teil­neh­mer 6–15 (gemischt) 1+ (Ihr Unter­neh­men) 3–12 (Ihr Gre­mi­um)
    The­men­fo­kus Stan­­­­dard-Cur­ri­­­­cu­lum Indi­vi­du­ell anpass­bar Voll­stän­dig indi­vi­du­ell
    Kos­ten Gering (geteilt) Mit­tel Höher (exklu­siv)
    Net­­­z­­­­werk-Chan­ce Ja Nein Nein
    Ver­trau­lich­keit Mit­tel Hoch Höchs­te
    Rei­se­auf­wand Mit­tel Kei­ner Mit­tel (zum Tagungs­ort)

    Der rechtliche Rahmen

    Unab­hän­gig vom gewähl­ten For­mat: Alle drei For­men der Betriebs­rats­schu­lung fal­len unter § 37 Abs. 6 BetrVG. Das bedeu­tet, dass der Arbeit­ge­ber alle damit ver­bun­de­nen Kos­ten zu tra­gen hat — Teil­nah­me­ge­bühr, Rei­se­kos­ten und Unter­kunft. Sie haben also kein finan­zi­el­les Risi­ko bei der Wahl des For­mats.

    Wich­tig zu wis­sen: Der Arbeit­ge­ber darf das gewähl­te For­mat nicht will­kür­lich ableh­nen, solan­ge es der Auf­ga­be des Betriebs­rats ange­mes­sen ist. Wenn Ihr Gre­mi­um sich für ein Out­house-Semi­­­­nar ent­schei­det, weil Sie den zusätz­li­chen Fokus auf ver­trau­li­che The­men wün­schen, kann der Arbeit­ge­ber das nicht ein­fach boy­kot­tie­ren.

    Die beste Wahl für das Ruhrgebiet

    Im Ruhr­ge­biet haben Betriebs­rä­te ein beson­de­res Anlie­gen: Die Regi­on befin­det sich im star­ken Wan­del, und vie­le Unter­neh­men ste­hen vor enor­men Her­aus­for­de­run­gen. In die­sem Kon­text kann die Wahl des rich­ti­gen Semi­nar­for­mats beson­ders ent­schei­dend sein.

    Wenn Ihr Betriebs­rat gera­de erst gewählt wur­de und Grund­la­gen­wis­sen benö­tigt, ist ein offe­nes BR-1-Semi­­­­nar im TZR Bochum die idea­le Wahl. Sie ler­nen nicht nur die Inhal­te, son­dern tref­fen auch ande­re neu gewähl­te Betriebs­rä­te aus der Regi­on — ein Netz­werk, das Sie spä­ter noch pro­fi­tie­ren wird.

    Wenn Ihr Gre­mi­um bereits erfah­re­ner ist und sich mit spe­zi­fi­schen The­men wie KI-Mit­­­be­­­stim­­­mung, CSRD oder Struk­tur­wan­del aus­ein­an­der­set­zen möch­te, kann ein Out­house-Semi­­­­nar im TZR der pas­sen­de Rah­men sein. Exklu­siv, fokus­siert und in einer Umge­bung, die zum Nach­den­ken ein­lädt.

    Und wenn Sie ein sehr spe­zi­fi­sches Pro­blem in Ihrem Unter­neh­men haben, das einer indi­vi­du­el­len Behand­lung bedarf, ist das Inhouse-Semi­­­­nar die rich­ti­ge Ent­schei­dung — mit Refe­ren­ten, die direkt zu Ihnen kom­men und Ihre kon­kre­te Situa­ti­on ver­ste­hen.

    Fazit: Kein falsches Format — nur ein anderes

    Es gibt kein „rich­tig“ oder „falsch“ bei der Wahl des Semi­nar­for­mats. Jedes hat sei­ne Berech­ti­gung und sei­ne eige­nen Vor­tei­le. Wich­tig ist, dass Sie das For­mat wäh­len, das zu Ihrer aktu­el­len Situa­ti­on, Ihren The­men und Ihrem Gre­mi­um passt. Und unab­hän­gig von der Wahl: Nut­zen Sie Ihr Recht auf bezahl­te Wei­ter­bil­dung nach § 37 Abs. 6 BetrVG — es ist Ihr gutes Recht als gewähl­tes Betriebs­rats­mit­glied.

    Brau­chen Sie Hil­fe bei der Ent­schei­dung? Kon­tak­tie­ren Sie uns für eine kos­ten­lo­se Bera­tung. Wir hel­fen Ihnen, das pas­sen­de Semi­nar­for­mat für Ihren Betriebs­rat zu fin­den.

    Wei­te­re inter­es­san­te Arti­kel auf ruhrraum.org:

    Semi­nar­pro­gramm 2026/2027 → ibp-seminare.de

  • KI im Betriebsrat: Was Sie über künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz wissen müssen

    Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on ist kein Zukunfts­mär­chen mehr — sie fin­det gera­de statt. Und an vor­ders­ter Front steht die Künst­li­che Intel­li­genz (KI). Für Betriebs­rä­te bedeu­tet das: Mehr denn je ist Fach­wis­sen gefragt, um die Inter­es­sen der Beleg­schaft zu wah­ren. Doch wor­auf genau müs­sen Sie ach­ten, wenn KI im Betrieb ein­ge­führt wer­den soll?

    Warum KI für Betriebsräte ein Thema ist

    KI-Sys­­­­te­­­­me wer­den heu­te in fast allen Bran­chen ein­ge­setzt — von der auto­ma­ti­sier­ten Per­so­nal­vor­auswahl über pre­dic­ti­ve Main­ten­an­ce bis hin zu Leis­tungs­be­ob­ach­tung durch Algo­rith­men. Für Betriebs­rä­te ent­steht dar­aus eine neue Her­aus­for­de­rung: Die Tech­no­lo­gien ent­wi­ckeln sich schnel­ler, als die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nach­zie­hen kön­nen. Genau hier kommt § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ins Spiel, der den Betriebs­rat ver­pflich­tet, die Ein­hal­tung der Geset­ze zuguns­ten der Mit­ar­bei­ter zu über­wa­chen.

    Der wich­ti­ge Punkt: Betriebs­rä­te sind nicht nur Beob­ach­ter, son­dern haben bei der Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien ein umfas­sen­des Mit­be­stim­mungs­recht. Das gilt ins­be­son­de­re dann, wenn die KI-Anwen­­­­dung die Arbeits­be­din­gun­gen der Beschäf­tig­ten direkt beein­flusst.

    Das Mitbestimmungsrecht bei KI-Systemen

    Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebs­rat ein zwin­gen­des Mit­be­stim­mungs­recht bei der Ein­füh­rung von tech­nisch neu­en Gerä­ten, die dazu geeig­net sind, das Ver­hal­ten oder die Leis­tung der Beschäf­tig­ten zu über­wa­chen oder zu steu­ern. Das ist die juri­di­sche Schlüs­sel­po­si­ti­on für jede KI-Ein­­­­füh­rung im Betrieb.

    Con­kret bedeu­tet das für Betriebs­rä­te im Ruhr­ge­biet:

    • Leis­tungs­kon­troll­sys­te­me: Wenn eine KI bei­spiels­wei­se Pro­duk­ti­vi­täts­da­ten in Echt­zeit trackt oder Mit­ar­­­­bei­­­­ter-Bewer­­­­tun­­­­gen algo­rith­misch gene­riert, brau­chen Sie einen Betriebs­rats­ver­trag.
    • Per­so­nal­vor­auswahl: Auto­ma­ti­sier­te CV-Screens mit KI-Algo­ri­­­th­­­­mus unter­lie­gen eben­falls der Mit­be­stim­mung.
    • Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men: KI-gestü­­t­­­z­­­­te Feh­ler­er­ken­nung, die zu per­so­na­len Maß­nah­men führt, erfor­dert zwin­gend die Zustim­mung des Betriebs­rats.
    • Arbeits­zeit­er­fas­sung: Auch digi­ta­le Zeit­er­fas­sungs­sys­te­me mit KI-Kom­­­­po­­­­nen­­­­te fal­len unter § 87.

    Transparenz und Erklärungspflicht

    Eines der größ­ten Pro­ble­me bei KI-Sys­­­­te­­­­men ist die Schwar­­­­ze-Kis­­­­te-Pro­­­­b­­­le­­­­ma­­­­tik. Der Algo­rith­mus trifft Ent­schei­dun­gen, aber nie­mand — auch nicht die Ent­wick­ler — kann immer nach­voll­zie­hen, wie das Ergeb­nis zustan­de kam. Für Betriebs­rä­te bedeu­tet das: Sie haben ein Recht auf voll­stän­di­ge Infor­ma­ti­on.

    Sie soll­ten vom Arbeit­ge­ber ver­lan­gen:

    1. Doku­men­ta­ti­on des KI-Sys­­­­tems: Wel­che Daten flie­ßen ein? Wel­che Ent­schei­dungs­lo­gik wird ange­wandt?
    2. Bewer­tung der Aus­wir­kun­gen: Wie wirkt sich das Sys­tem auf Ihre Arbeits­be­din­gun­gen aus?
    3. Mög­lich­kei­ten zur Wider­spruch: Kön­nen Sie einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dung wider­spre­chen und eine mensch­li­che Prü­fung ver­lan­gen?

    Praxistipp: Der Schritt-für-Schritt-Ansatz

    Wenn in Ihrem Betrieb eine KI-Ein­­­­füh­rung ansteht, emp­feh­len wir fol­gen­den Ablauf:

    Schritt 1: Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung. For­dern Sie eine Prä­sen­ta­ti­on des Arbeit­ge­bers an, in der das KI-Sys­­­­tem erklärt wird. Las­sen Sie sich kon­kret zei­gen, wel­che Daten ver­ar­bei­tet wer­den und wel­che Ent­schei­dun­gen auto­ma­ti­siert getrof­fen wer­den.

    Schritt 2: Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung. Bewer­ten Sie gemein­sam mit der Geschäfts­füh­rung die poten­zi­el­len Risi­ken des Sys­tems für die Beschäf­tig­ten. Doku­men­tie­ren Sie alles schrift­lich.

    Schritt 3: Mit­be­stim­mungs­ver­hand­lung. Wenn § 87 BetrVG greift, begin­nen Sie die Ver­hand­lun­gen. Hier emp­fiehlt es sich, ggf. exter­ne Exper­ti­se hin­zu­zu­zie­hen — etwa über eine Betriebs­rats­schu­lung.

    Schritt 4: Betriebs­rats­ver­trag. Fixie­ren Sie alle Rech­te und Pflich­ten in einem schrift­li­chen Ver­trag. Ach­ten Sie auf Kün­di­gungs­rech­te, Aktua­li­sie­rungs­pflich­ten und das Recht auf regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung des Sys­tems.

    Das Ruhrgebiet im Wandel

    Im Her­zen des Ruhr­ge­biets erle­ben wir gera­de einen der größ­ten Struk­tur­wan­dels unse­rer indus­tri­el­len Geschich­te. Unter­neh­men set­zen zuneh­mend auf KI, um wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben. Für Betriebs­rä­te in Bochum, Essen, Dort­mund und dem gesam­ten Revier bedeu­tet das: Die­se Ent­wick­lung aktiv mit­ge­stal­ten — statt nur pas­siv mit­zu­be­kom­men.

    Der Ruhr­raum bie­tet mit sei­nen Semi­na­ren im Tech­no­lo­gie­zen­trum Ruhr (TZR) Bochum genau den rich­ti­gen Rah­men, um sich als Betriebs­rat über KI-The­­­­men fort­zu­bil­den. Denn nur wer die Tech­nik ver­steht, kann ihre Aus­wir­kun­gen ange­mes­sen bewer­ten und die Inter­es­sen der Beleg­schaft wirk­sam ver­tre­ten.

    Fazit: Proaktiv werden

    KI ist kein Feind des Betriebs­rats — im Gegen­teil. Ein gut infor­mier­ter Betriebs­rat kann die Ein­füh­rung von KI maß­geb­lich mit­ge­stal­ten und dafür sor­gen, dass die Tech­no­lo­gie den Men­schen dient und nicht umge­kehrt. Infor­mie­ren Sie sich recht­zei­tig, nut­zen Sie Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te und gehen Sie in die Ver­hand­lun­gen mit der not­wen­di­gen Exper­ti­se.

    Haben Sie Fra­gen zur Mit­be­stim­mung bei KI in Ihrem Betrieb? Kon­tak­tie­ren Sie uns für ein per­sön­li­ches Bera­tungs­ge­spräch im TZR Bochum.

    Wei­te­re inter­es­san­te Arti­kel auf ruhrraum.org:

    Semi­nar­pro­gramm 2026/2027 → ibp-seminare.de

  • AR2 – Arbeitsrecht Teil 2 (kompakt)

    AR2 – Arbeitsrecht Teil 2 (kompakt)

    September 25, 2025 @ 09:00 18:00

    Arbeitsrecht für Fortgeschrittene

    In die­sem Semi­nar wer­den neben den wich­tigs­ten arbeits­recht­li­chen Schutz­vor­schrif­ten die ele­men­ta­ren Fra­gen zur Kün­di­gung und zum Kün­di­gungs­schutz pra­xis­nah dar­ge­stellt und erläu­tert.

    Da die Kün­di­gung immer häu­fi­ger als Mit­tel zum Per­so­nal­ab­bau genutzt wird, ist die Kennt­nis die­ser Mate­rie für jeden enga­gier­ten Betriebs­rat von unver­zicht­ba­rer Bedeu­tung. Sie wer­den anhand aktu­el­ler Fäl­le und Urtei­le mit den typi­schen Pro­ble­men beim Per­so­nal­ab­bau ver­traut gemacht. Im Übri­gen wer­den Ihnen Alter­na­ti­ven zur Kün­di­gung sowie deren Chan­cen und Risi­ken anschau­lich auf­ge­zeigt. Schließ­lich wer­den den Teil­neh­mern die Grund­sät­ze des Zeug­nis­rechts ver­mit­telt. Das Semi­nar wen­det sich sowohl an Betriebs­rä­te, Ver­trau­ens­leu­te und Mit­ar­bei­ter der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung als auch an Mit­ar­bei­ter der Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung.

    1. Überwachungspflichten des Betriebsrates

    bzgl. der Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen, Arbeits­schutz und Gesund­heits­för­de­rung; Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall; Urlaub; Arbeits­zeit; Anspruch auf Teil­zeit­ar­beit; Ver­set­zung und Direk­ti­ons­recht

    2. Alternativen zur Kündigung

    Auf­he­bungs­ver­trag, Abwick­lungs­ver­trag; Anfech­tung; Befris­tung

    3. Kündigung

    Form­erfor­der­nis und Nach­weis­ge­setz; typi­sche Inhal­te von Arbeits­ver­trä­gen; Klau­seln im Arbeits­ver­trag und deren Bedeu­tung; befris­te­ter Arbeits­ver­trag; Teil­zeit­ar­beits­ver­trag

    4. Kündigungsschutz

    all­ge­mei­ner Kün­di­gungs­schutz nach dem KSchG; per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung; ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung; betriebs­be­ding­te Kün­di­gung; beson­de­rer Kün­di­gungs­schutz bestimm­ter Arbeit­neh­mer­grup­pen

    5. Die Beteiligung des Betriebsrates bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Anhö­rungs­ver­fah­ren; Wider­spruch, Beden­ken, Zustim­mung; Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan

    6. Der Kündigungsschutzprozess

    Kün­di­gungs­schutz­kla­ge; Wei­ter­be­schäf­ti­gungs­an­spruch; Abfin­dun­gen; Ver­hand­lung, Urteil/Vergleich

    7. Das Arbeitszeugnis

    Zwi­schen- und End­zeug­nis; das qua­li­fi­zier­te Zeug­nis; Zeug­nis­grund­sät­ze; Zeug­nis­spra­che; Rechts­schutz

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